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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen jeglicher Art. Der Inhalt richtet sich ausschließlich nach unseren schriftlichen Reservierungsbestätigungen und deren Bedingungen.
Das Hotel reserviert dem Veranstalter einen Raum entsprechender Größe, wobei es sich die endgültige Belegung vorbehält. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabsprachen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung.
2. Reservierungsoption
Sollte es bis zum Ende einer eingeräumten Optionsfrist zu keinem Vertrag kommen. so ist das
Hotel berechtigt, über die bis dahin reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu verfügen.
3. Stornierungsfristen
Im Falle einer Stornierung sind folgende Fristen vor Veranstaltungsbeginn zu beachten:
- 1-5 Personen: 3 Wochen
- 5-10 Personen: 6 Wochen
- 10-30 Personen: 16 Wochen
- ab 40 Personen: 24 Wochen
- danach
- 80 % für Reservierung
- 80 % für entgangenen Umsatz.
Individuelle Absprachen im Vertrag haben gegenüber den hier zugrunde gelegten Stornofristen stets Vorrang. So haben z. B. für Messezeiten, stark frequentierte Veranstaltungen, besondere Stornofristen Gültigkeit.
4. Personenzahl -änderung:
Die Berechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der Personenzahl, die bis spätestens 4 Tage vor Veranstaltungstermin dem Hotel mitgeteilt worden ist. Des Hotel ist berechtigt, bei erheblichen
Abweichungen in der Personenzahl den neu bestätigten Veranstaltungraum zu tauschen und die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Der Hotelier ist zur Abrechnung der tatsächlichen Personenzahl berechtigt, auch wenn diese über der ursprünglich gemeldeten Tellnehmerzahl liegt.
Für Veranstaltungen, die über 00.00 Uhr hinaus andauem, wird je angefangene Stunde ein Morgenstundenzuschlag pro Mitarbeiter von EUR 39,00 zuzgl. MwSt. berechnet. Vor Veranstaltungstermin erbitten wir eine Anzahlung von 50 % der geschätzten Rechnungssumme (Festlegung bei der Detailabsprache); der Restbetrag ist nach der
Veranstaltung zu zahlen.
Das Hotel trItt grundsätzlich nicht als Veranstalter bei KünstIerauftritten und Musikdarbietungen auf. Veranstalter im Sinne der GEMA und somit zuständig für die ordnungsgemäße Abführung aller anfallenden GEMA-Gebühren sind die Auftraggeber der Künstler.
Reduzierungen der Veranstaltungsteilnehmer für Mahlzeiten und Pauschalen werden wie folgt berechnet (Zimmerreservierungen siehe oben), sofern die Pauschale nicht für eine vereinbarte Personenanzahl kalkuliert worden ist:
- bis 45 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% der Teilnehmer kostenfrei
- bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 25% der Teilnehmer kostenfrei
- 5 bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 5% der Teilnehmer kostenfrei
5. Veranstaltungen / Schadenshaftung
Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur
Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der voherigen Absprache mit dem Hotel.
Für die Beschädigung oder den Verlust von eingebrachten Sachen bzw. Post- und Speditionssendungen des Veranstalters und der Teilnehmer sowie für sonstige Schäden übernimmt das Hotel keine Haftung. Das Hotel haftet nicht für liegengebliebene Seminarunterlagen oder Präsentationsmaterial. Der Besteller von Räumlichkeiten ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und /oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dem nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.
6. Dekoration
Das Anbringen von Dekorationsmitteln, das den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen
muss, bedarf der Zustimmung der Geschäftsleitung. Für Beschädigungen an den Einrichtungen sowie Tapeten haftet der Veranstalter ohne Verschuldungsnachweis.
7. Bewirtung
Der Veranstalter haftet uns gegenüber auch für die Bezahlung von Speisen und Getränken, die ein
Veranstaltungsteilnehmer selbst bestellt hat. Die Bewirtung darf ausschließlich mit den von uns zur
Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen.
8. Rücktritt
Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn
a) die Einbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, Brand, Erkrankung, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel oder ähnlicher Gründe unmöglich oder unzumutbar ist
b) es einen begründeten Anlaß zur Annahme gibt. daß der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder der gute Ruf des Hotels beeinträchtigt wird
9. Garantie
Der Besteller garantiert mit einer Depositzahlung und / oder der Angabe seiner
Kreditkarten-Numrner für die Durchführung der Veranstaltung. Für Tagungsgetränke und sonstige
Leistungen, die von den Teilnehmern nach Vereinbarung auf Selbstzahlung nicht beglichen werden, haftet der Besteller in vollem Umfang. Des Hotel Ist berechtigt, ausstehende Forderungen von der
Kreditkarte zu belasten.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Ratlngen. Es gilt deutsches Recht. Individuelle Vereinberungen laut Vertrag berühren die Gültigkeit des Vertrages und dessen Regelungen nicht. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Landhotel Krummenweg (Direktion)
LANDHOTEL KRUMMENWEG
Am Krummenweg 1
40885 Ratingen
Fon: 0 21 02 / 70 06 70
Fax: 0 21 02 / 70 06 7-100
www.hotel-krummenweg.de
info@hotel-krummenweg.de
Direktion: Dipl.-Kffr. Kerstin Krämer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 238 785 375
Inhaltlich Verantwortlicher
gemäß §6 MDSTV:
Dipl.-Kffr. Kerstin Krämer